Die Schulkonferenz
An der Schulkonferenz nehmen sowohl 6 Vertreter des Kollegiums als auch 6 Vertreter der Schulpflegschaft (als Vertreter der Elternschaft) teil.
Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz NRW (§ 66) geregelt. In der Schulkonferenz werden unter anderem über die Einführung neuer Lernmittel, Festlegung der beweglichen Feiertage und das Schulprogramm entschieden.
Die Zusammenarbeit der Eltern und des Kollegiums ist stets vertrauensvoll und konstruktiv. Es wird sich gegenseitig bei der Lösung von zum Teil schwierigen Herausforderungen unterstützt. Der Fokus liegt dabei immer auf dem Wohl der Kinder und ihrer bestmöglichen Unterstützung auf ihrem weiteren Schulweg.
Vorsitzende der Schulkonferenz: Silvia Specker-Mattißen