Die Schulpflegschaft
In der Schulpflegschaftssitzung kommen die Vertreter und Stellvertreter aller Klassen zusammen. Sie findet in der Regel 1 x pro Halbjahr statt.
Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW (§ 72) geregelt. Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen. Die Schulleitung nimmt an unseren Sitzungen immer beratend teil. Aus den Teilnehmern der Schulpflegschaft heraus werden an unserer Schule 6 Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Hier erfolgt auch der Austausch über alle Klassen hinweg.